Antrag auf Fortbildung / Klausurtagung Kirchenvorstand
Alle Anträge müssen rechtzeitig im Vorfeld gestellt werden.
Zu den bezuschussten Kosten gehören Tagungsgebühren, Unterkunft/Verpflegung und Fahrtkosten.
Die Teilnehmenden an Fortbildungen sollen im Anschluss möglichst von ihren Erfahrungen im KV, KKV oder in der Kirchenkreiskonferenz berichten.