Antrag auf Fortbildung / Klausurtagung Kirchenvorstand

Alle Anträge müssen rechtzeitig im Vorfeld gestellt werden.

Zu den bezuschussten Kosten gehören Tagungsgebühren, Unterkunft/Verpflegung und Fahrtkosten.

Die Teilnehmenden an Fortbildungen sollen im Anschluss möglichst von ihren Erfahrungen im KV, KKV oder in der Kirchenkreiskonferenz berichten.