Antrag auf Erstattung von Mehrkosten
Für die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen können auf Antrag entstehende Mehrkosten erstattet werden (gemäß § 14 (4) Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers – Gleichberechtigungsgesetzt (GlbG) vom 13.12.2012).
Der Erstattungshöchstbetrag für unabwendbare Kosten beträgt ab 01.01.2025 11,75 Euro pro Stunde bei einem maximal 8-stündigen Einsatz pro Tag.
Der Antrag ist vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme beim Landeskichenamt Hannovers | Referat 32 zu stellen. Für Rückfragen können Sie gern Kontakt zum Sachgebietsleiter Jörg Zöllner aufnehmen.
Bitte beachten Sie:
Wenn die Betreuung durch ein Mitglied des eigenen Haushaltes geleistet wird, können keine Betreuungskosten erstattet werden. Soweit eine Betreuung am Ort der Fortbildung notwendig ist, können ausnahmsweise zusätzliche Übernachtungskosten (ohne Verpflegung) gefördert werden.