Antrag auf Bauergänzungsmittel 2025
Der Kirchenkreis Hannover kann Bauinstandsetzungsmaßnahmen bzw. Baumaßnahmen der Kirchengemeinden finanziell fördern. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Bauergänzungsmittel beim Gebäudemanagementausschuss (GMA) stellen. Die Sitzungstermine des Ausschusses finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung von Bauergänzungsanträgen (30. November.2024) vertstrichen ist. Nur in dringlichen Ausnahmefällen können Anträge auch unterjährig berücksichtigt werden. Näheres dazu, finden sie im hier im Dokument.
Anträge unter 2.500 € Gesamtvolumen sind – außer bei Pfarrhäusern und Pfarrdienstwohnungen – nicht förderfähig.
Einige häufige Fragen und Antworten haben wir hier in einem Dokument zusammengestellt.