Anmeldung zur Konfirmand*innenzeit 2024-2026 und zum KFS 2025

Mit den folgend genannten Bestimmungen bin ich einverstanden und ich melde mein Kind zur Konfirmand*innenzeit (und zum Konfirmandenferienseminar, kurz KFS 2025) an.

Bei Fragen zum Anmeldeformular oder Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich gerne an das Gemeindeverbandsbüro, über welches alle Anmeldungen laufen: 

Marianne Backhaus, E-Mail: gv.neustadt-nord@evlka.de

Das KFS findet vom 01.-10. August 2025 in Wagrain, Österreich statt.

Die Anmeldung und die Rücktrittsgebühren

Durch diese Anmeldung und die Überweisung der Anzahlung (200 €) kommt der Teilnahmevertrag zustande. Bei einem Rücktritt bis zum 30.09.2024 erhalten Sie die Anzahlung zurückerstattet. Bei einem Rücktritt ab dem 01.10.2024 bis 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme behalten wir die Anzahlung als Stornogebühr ein, bis 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 75% des Teilnahmebeitrags, ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 100% des Teilnahmebeitrags einbehalten.

Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittskosten- und/oder Gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro oder bei einer Versicherungsagentur erkundigen).

Zahlung des Teilnahmebeitrags
Die Kosten für das KFS belaufen sich auf 479,- Euro.
Die Zahlung erfolgt in zwei Raten.

Eine Anzahlung in Höhe von 200,- Euro ist sofort zu leisten. Alle Infos dazu finden Sie im Bestätigungsschreiben auf diese Anmeldung.

Die Restzahlung ist bis spätestens zum 31.05.2025 zu leisten.

Die Zahlungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Keine Teilnahme soll aus finanziellen Gründen unterbleiben, bitte sprechen Sie Ihre*n zuständige*n Pastor*in an!

Wir können den Teilnahmebeitrag nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer Teilnehmenden
Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und den Teilnahmebeitrag niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen.

Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Teilnahmebeitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus uns weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.